ESG-Berichtspflicht. Bin ich betroffen?
Individuelle Prüfung der Berichtspflichten nach CSRD und NaBeG, vom Eingang bis zum Ergebnis.
Im Einsatz
Arbeit. Erledigt.
Ratgeber
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG/NaBeG) gelten für immer mehr Unternehmen Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Der Ratgeber klärt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen betroffen ist.
Auf Basis von Unternehmensgröße, Rechtsform und Branche wird individuell ermittelt, welche Anforderungen gelten, von der vollständigen CSRD-Berichtspflicht über den vereinfachten VSME-Standard bis hin zur Nicht-Betroffenheit.
Prüfkriterien
Welche Faktoren berücksichtigt werden.
Der Ratgeber prüft die relevanten Kriterien, die über Art und Umfang der Berichtspflicht entscheiden.
Unternehmensgröße
Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl als Schwellenwerte
Rechtsform und Kapitalmarktorientierung
Ob ein Betrieb kapitalmarktorientiert ist, beeinflusst die Pflicht
Zeitliche Staffelung
Berichtspflichten greifen für verschiedene Gruppen zu unterschiedlichen Stichtagen
Anwendbarer Standard
ESRS, VSME oder keine Pflicht, abhängig von der individuellen Lage
Ergebnis
Was Mitgliedsbetriebe erhalten.
Eine klare Aussage zur eigenen Betroffenheit und, falls relevant, Informationen zum anwendbaren Berichtsstandard, den Fristen und den nächsten Schritten.
Im Ergebnis
- Klare Aussage: betroffen oder nicht
- Anwendbarer Berichtsstandard
- Relevante Fristen und Zeitpläne
- Konkrete nächste Schritte
Modell & Reichweite
- Self · Mitglieder durchlaufen den Ratgeber eigenständig
- WKO verantwortet das Regelwerk
- Versionierung und Audit-Trail je Vorgang
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