Gemanagtes Hinweisgeber-System
Die schnelle Lösung für Ihre Bedürfnisse!
Österreichische Anwälte betreuen Ihren Hinweisgeberkanal zum Fixpreis mit unserem UNOY Hinweisgeber KAPP. Konform mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz und der DSGVO. Reputation geschützt und Vertrauen geschaffen.
Gesetzlich vorgeschrieben ab 25.08.2023!
Ihre Vorteile gegenüber anderen Softwaretools
- Keine Schulung für ein anderes Software-Tool erforderlich
- Weniger interne Kosten, da keine Schulungen erforderlich sind
- Verringerung der persönlichen Haftung durch eine externe Einrichtung
- Verringerung und Minimierung von Risiken
In 3 Schritten zu Ihrem internen Hinweisgebersystem!
Wählen Sie Ihren Plan ab € 0,— monatliche Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem
Schritt 2
Sie veröffentlichen einfach Ihr Hinweisgebersystem mit unserer Hilfe und nennen uns einen Ansprechpartner.
Schritt 3
Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für Folgemaßnahmen ab!
In 3 Schritten zu Ihrem internen Hinweisgebersystem!
Schritt 1
Wählen Sie Ihren Plan ab € 0,— monatliche Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem
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Schritt 3
Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für Folgemaßnahmen ab!
Verfasst und gemanagt von:
Rechtsanwälte GmbH
Veröffentlicht von: UNOY
Minimaler Aufwand, maximale Sicherheit
Das UNOY Hinweisgebersystem erfordert keine komplizierte IT-Implementierung oder eigene Server im Unternehmen. Wir kümmern uns zusammen mit österreichischen Rechtsanwälten um die technische und rechtliche Umsetzung sowie um wichtige begleitende Fragen. Da wir die rechtliche und technische Umsetzung aus einer Hand liefern, ist die Implementierung für Sie unkompliziert.
Das Hinweisgebersystem bietet folgende Funktionen und Services:
- Vertrauliche oder anonyme Meldung eines Vorfalls
- Kommunikation in beide Richtungen nach der Einreichung
- Hohe Transparenz über den gesamten Prozess für die meldende Person
- Überwachung und Unterstützung des Hinweisgeber-Systems durch österreichische Rechtsanwälte
- ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
- Anwaltsgeheimnis
- Vertrauliche oder anonyme Meldung eines Vorfalls
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- Überwachung und Unterstützung des Hinweisgeber-Systems durch österreichische Rechtsanwälte
- ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
- Anwaltsgeheimnis
Funktioniert perfekt auf:
Verfasst und gemanagt von:
Rechtsanwälte GmbH
Veröffentlicht von: UNOY
Minimaler Aufwand, maximale Sicherheit
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Funktioniert perfekt auf:
Individuelle Preise, die passen!
* Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
Basic Managed
Für max. 100 Mitarbeiter
-
Case-Tool
- Corporate Design
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 1 Sprache
-
EUR 150,- für jede Hinweisbearbeitung
Start Managed
Für 50 - 100 Mitarbeiter
-
Case-Tool
- Corporate Design
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 1 Hinweisbearbeitung / Monat
- 2 Sprachen
-
EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung
KMU I Managed
Für 100 - 500 Mitarbeiter
-
Case-Tool
- Corporate Design (+ EUR 250,-)
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 2 Hinweisbearbeitungen / Monat
- 2 Sprachen
-
EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung
KMU II Managed
Für > 1000 Beschäftigte
-
Case-Tool
- Corporate Design (+ EUR 250,-)
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 4 Hinweisbearbeitungen / Monat
- 2 Sprachen
-
EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung
Basic Managed
Für max. 100 Mitarbeiter
-
Case-Tool
- Corporate Design
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 1 Sprache
-
EUR 150,- für jede Hinweisbearbeitung
Start Managed
Für 50 - 100 Mitarbeiter
-
Case-Tool
- Corporate Design
- Individuelle URL
-
Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
- 1 Hinweisbearbeitung / Monat
- 2 Sprachen
-
EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung
KMU I Managed
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Für > 1000 Beschäftigte
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Case-Tool
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-
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- 4 Hinweisbearbeitungen / Monat
- 2 Sprachen
-
EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung
Datenschutz & Datensicherheit
Sicherheit der Infrastruktur
- Gehostet von einem führenden Anbieter von Cloud-Infrastruktur (AWS)
- ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
- Netzwerk- und Perimeterschutz
Schutz von Kundendaten
- Logische Trennung der Kundendaten
- Verschlüsselung während der Übertragung (TLS 1.2 und 1.3)
- Verschlüsselung während der Speicherung (AES-256)
Schutz der Anwendung
- Schutz vor DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service)
- Kontinuierliche Überwachung auf Schwachstellen
- Penetrationstests
Sicherheit der Infrastruktur
- Gehostet von einem führenden Anbieter von Cloud-Infrastruktur (AWS)
- ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
- Netzwerk- und Perimeterschutz
Schutz von Kundendaten
- Logische Trennung der Kundendaten
- Verschlüsselung während der Übertragung (TLS 1.2 und 1.3)
- Verschlüsselung während der Speicherung (AES-256)
Erkennung von Anwendungen
- Schutz vor DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service)
- Kontinuierliche Überwachung auf Schwachstellen
- Penetrationstests
Häufig gestellte Fragen
Warum ein Hinweisgeber-System?
Verwandeln Sie einfach gesetzlichen Verpflichtungen in Ihren Wettbewerbsvorteil und kontrollieren sie Risiko selbst intern!
Ein Hinweisgebersystem ist eine zentrale Anlaufstelle für Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und andere Interessengruppen, um Fehlverhalten zu melden. Es hilft Unternehmen, schnell auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden zu vermeiden und interne Prozesse zu verbessern. Das Thema Hinweisgebersysteme ist aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen besonders relevant.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) hat zum Ziel, Personen zu schützen, die Verstöße melden.
Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Whistleblower-Systeme zu überprüfen und zu verbessern. In Österreich wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HschG) umgesetzt (veröffentlicht am 24.2.2023 im BGBl I Nr. 6/2023).
Wer ist betroffen?
Unternehmen (juristische Personen) ab 50 Arbeitnehmern müssen sich an die Vorschriften des HinweisgeberInnenschutzgesetz halten (Nicht Einzelunternehmer). Für gewerbliche Vermögensberater muss man gegenbenfalls eine gesonderte Berurteilung vornehmen.
Was sind die wichtigsten Verpflichtungen? Schutz der Identität des Whistleblowers?
Die wichtigste Verpflichtung nach dem HschG ist der Schutz der Identität von Hinweisgebern (Vertraulichkeit).
Wie sind die Verpflichtungen zu erfüllen? Internes Meldesystem - Hinweisgebesystem
Betroffene Unternehmen müssen ein internes Meldesystem einrichten, um die Identität von Hinweisgebern zu schützen. Offline- und Online-Lösungen, ein Briefkasten usw. Auch Dritte, wie z.B. Rechtsanwälte, können mit dem Betrieb eines Meldesystems beauftragt werden. Dies hat den Vorteil, dass Schulungen und die Einführung von z.B. Software entfallen.
Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen das HschG? Bis zu 40.000 EUR Bußgeld
Wird die Indentität des Hinweisgebers offenbart - Schutz der Vertraulichkeit verletzt -, wird dies mit bis EUR 40.000— Verwaltungsstrafe bestraft. Offenbart gilt der Hinweis, wenn dieser - etwa aufgrund des Fehlens eines internen Hinweissystems oder andere organisatorischer Maßnahmen (Verletzung der Vertraulichkeit) - seinen Hinweis etwa unkontrolliert abgibt. Ein Risiko für Unternehmen, dass es im Griff zu bekommen gilt. Da hilft auch nicht, dass das Fehlen eines Hinweisgebersystems nicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bestrafte werden kann. Die Strafbestimmungen zwingen also indirekt zur Einführung eines Hinweisgebersystems.
Was ist Best Practice? Gemanagtes Hinweisgebersystem als bester Schutz!
Der einfachste und sicherste Weg is ein gemangtes internes Hinweissystem. In der Regel ist der geringste Aufwand damit verbunden; und das bei geringsten Risiko.
Sollten sie kein internes Hinweisgebersystem einrichten, geben Sie Kontrolle über den Vorfall aus der Hand, da in einem solchen Fall der Hinweisgeber sich an externe Stellen und Behörden wenn könnte.
Bis wann muss ich ein internes Berichterstattungssystem einrichten?
Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, bis zum 25.08.2023.
Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten, bis zum 17.12.2023.
Was muss ich tun, um das UNOY Hinweisgebersystem powered by Skribe Rechtsanwälte GmbH zu nutzen?
Das Einrichten eines internen Hinweisgebersystems ist einfach und unkompliziert. In nur drei Schritten können Sie Ihr eigenes internes Hinweisgebersystem einrichten:
- Wählen Sie Ihren Plan und die monatlichen Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem aus.
- Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und unterstützen Sie bei der Veröffentlichung Ihres internen Hinweisgebersystems. Sie nennen uns einen Ansprechpartner, die wir bei Bedarf kontaktieren können.
- Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für die weitere Bearbeitung eingegangener Hinweise ab.
Praktischerweise erhalten Sie einen Meldelink, den Sie auf Ihrer Website oder in Ihrem Intranet veröffentlichen können. Sie können den Link per E-Mail an Ihre Mitarbeiter senden oder einen QR-Code am Schwarzen Brett veröffentlichen. Gleichzeitig erhalten Sie auch Zugang zu unserer Plattform.
Wer kann interner Ansprechpartner sein?
Wir empfehlen den Unternehmensinhaber oder ein Mitglied der Unternehmensleitung.
Jeder entsprechend geschulte Mitarbeiter (Rechtsabteilung, Personalabteilung usw.) kann jedoch auch als interner Ansprechpartner fungieren.
Was kostet das UNOY Hinweisgebersystem, und was bekomme ich dafür?
- Es sind monatliche Kosten und Kosten für die Erstqualifikation und Handlungsempfehlung zu unterscheiden.
- Mit EUR 0,— monatliche Kosten haben wir das kompetitiveste Angebot im Vergleich zu anderen Anbietern.
- Für jeden Hinweis werden EUR 150,— pro Erstqualifikation berechnet. Für die laufende Überwachung fallen keine monatlichen Kosten an.
- In den anderen Tarifen ist in den monatlichen Überwachungspauschalen - ab 49 Euro netto - auch die angegebene Anzahl der Erstqualifikationen enthalten.
- Jede weitere Grundqualifikation wird mit 150 EUR berechnet. Nicht genutzte monatliche Bearbeitungszeiten werden nicht übertragen und verfallen.
- Einen bessere ROI kann man nicht erreichen, insbesondere wenn die Ersparnis beim internen Aufwand berücksichtigt.
- Die Kosten für Folgemaßnahmen sind im Nachhinein zu vereinbaren. Die anwaltliche Tätigkeit für jedes Gutachten endet mit der Erstqualifizierung und der Empfehlung von Folgemaßnahmen.
- Die Tätigkeit der Überwachung endet mit Ende des Vertragsverhältnisses.
- Die Verrechnung der Kosten erfolgt jährlich.
Wie lange ist man gebunden!
0-Euro-Pläne können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Jahresverträge können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.