Schutz von Whistleblowern

UNOY - Whistleblower KAPP
Hinweisgeber Wissens-App

Warum UNOY Whistleblower System (KAPP) anderen Softwareprodukten vorziehen?

  • Sie benötigen keine IT-Unterstützung oder Schulungen für ein anderes Software-Tool. Unser System kann in nur 10 Minuten mit einem einfachen Link implementiert werden.
  • Geringere interne Kosten, da Ihre Mitarbeiter nicht geschult werden müssen.
  • Minimierung der persönlichen Haftung durch den Einsatz externer Anwälte.
  • Geringeres Risiko und verbesserte Risikominderung.

In 3 Schritten zu Ihrem internen Hinweisgebersystem!

Schritt 1

Wählen Sie Ihren Plan ab € 0,— monatliche Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem

Schritt 2

Sie veröffentlichen einfach Ihr Hinweisgebersystem mit unserer Hilfe und nennen uns als Ansprechpartner.

Schritt 3

Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für Folgemaßnahmen ab!

In 3 Schritten zu Ihrem internen Hinweisgebersystem!

Schritt 1

Wählen Sie Ihren Plan ab € 0,— monatliche Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem

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Schritt 3

Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für Folgemaßnahmen ab!

KAPP: Level 2

Verfasst und gemanagt von:

Rechtsanwälte GmbH

Veröffentlicht von: UNOY

Wie funktioniert 100%ige Compliance mit dem UNOY-Whistleblower-System (KAPP)?

Das UNOY-Whistleblower-System gewährleistet maximale Sicherheit, ohne dass komplexe IT-Implementierung oder dedizierte Server innerhalb Ihres Unternehmens erforderlich sind. Wir übernehmen in Zusammenarbeit mit österreichischen Anwälten sowohl die technischen als auch rechtlichen Aspekte der Implementierung und beantworten alle damit verbundenen Fragen. Durch die Bereitstellung einer umfassenden Lösung aus einer Hand vereinfachen wir den Implementierungsprozess für Sie.

Zu den wichtigsten Funktionen und Dienstleistungen des Whistleblower-Systems gehören:

  • Vertrauliche oder anonyme Meldung von Vorfällen
  • Zweiseitige Kommunikation nach der Übermittlung
  • Transparente Verfolgung des gesamten Prozesses für die meldende Person
  • Kontinuierliche Überwachung und Unterstützung durch österreichische Anwälte
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und verschlüsselte Datenspeicherung
  • Schutz des Anwaltsgeheimnis
  • Vertrauliche oder anonyme Meldung von Vorfällen
  • Zweiseitige Kommunikation nach der Übermittlung
  • Transparente Verfolgung des gesamten Prozesses für die meldende Person
  • Kontinuierliche Überwachung und Unterstützung durch österreichische Anwälte
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und verschlüsselte Datenspeicherung
  • Schutz des Anwaltsgeheimnis

Funktioniert perfekt auf:

Desktop
Tablet
Telefon
KAPP: Level 2

Verfasst und gemanagt von:

Rechtsanwälte GmbH

Veröffentlicht von: UNOY

Minimaler Aufwand, maximale Sicherheit

Das UNOY Hinweisgebersystem erfordert keine komplizierte IT-Implementierung oder eigene Server im Unternehmen. Wir kümmern uns zusammen mit österreichischen Rechtsanwälten um die technische und rechtliche Umsetzung sowie um wichtige begleitende Fragen. Da wir die rechtliche und technische Umsetzung aus einer Hand liefern, ist die Implementierung für Sie unkompliziert.

Das Hinweisgebersystem bietet folgende Funktionen und Services:

  • Vertrauliche oder anonyme Meldung eines Vorfalls
  • Kommunikation in beide Richtungen nach der Einreichung
  • Hohe Transparenz über den gesamten Prozess für die meldende Person
  • Überwachung und Unterstützung des Hinweisgeber-Systems durch österreichische Rechtsanwälte
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
  • Anwaltsgeheimnis
  • Vertrauliche oder anonyme Meldung eines Vorfalls
  • Kommunikation in beide Richtungen nach der Einreichung
  • Hohe Transparenz über den gesamten Prozess für die meldende Person
  • Überwachung und Unterstützung des Hinweisgeber-Systems durch österreichische Rechtsanwälte
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
  • Anwaltsgeheimnis

Funktioniert perfekt auf:

Desktop
Tablet
Telefon

Individuelle Preise, die passen!

* Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.

Für max. 100 Mitarbeiter

0,00/ Monat
  • Case-Tool
  • Corporate Design
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 1 Sprache
  • EUR 150,- für jede Hinweisbearbeitung

Für 50 - 100 Mitarbeiter

49,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 1 Hinweisbearbeitung / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Für 100 - 500 Mitarbeiter

99,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design (+ EUR 250,-)
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 2 Hinweisbearbeitungen / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Für > 1000 Beschäftigte

199,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design (+ EUR 250,-)
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 4 Hinweisbearbeitungen / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Für max. 100 Mitarbeiter

0,00/ Monat
  • Case-Tool
  • Corporate Design
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 1 Sprache
  • EUR 150,- für jede Hinweisbearbeitung

Für 50 - 100 Mitarbeiter

49,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 1 Hinweisbearbeitung / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Für 100 - 500 Mitarbeiter

99,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design (+ EUR 250,-)
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 2 Hinweisbearbeitungen / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Für > 1000 Beschäftigte

199,00/ Monat *
  • Case-Tool
  • Corporate Design (+ EUR 250,-)
  • Individuelle URL
  • Überwachung von Benachrichtigungen (24/7) - powered by Skribe
  • 4 Hinweisbearbeitungen / Monat
  • 2 Sprachen
  • EUR 150,- pro weiterer Hinweisbearbeitung

Datenschutz & Datensicherheit

Sicherheit der Infrastruktur

  • Gehostet von einem führenden Anbieter von Cloud-Infrastruktur (AWS)
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
  • Netzwerk- und Perimeterschutz

Schutz von Kundendaten

  • Logische Trennung der Kundendaten
  • Verschlüsselung während der Übertragung (TLS 1.2 und 1.3)
  • Verschlüsselung während der Speicherung (AES-256)

Schutz der Anwendung

  • Schutz vor DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service)
  • Kontinuierliche Überwachung auf Schwachstellen
  • Penetrationstests
  • Gehostet von einem führenden Anbieter von Cloud-Infrastruktur (AWS)
  • ISO27001-zertifiziertes Hosting und Verschlüsselung von Daten
  • Netzwerk- und Perimeterschutz
  • Logische Trennung der Kundendaten
  • Verschlüsselung während der Übertragung (TLS 1.2 und 1.3)
  • Verschlüsselung während der Speicherung (AES-256)
  • Schutz vor DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service)
  • Kontinuierliche Überwachung auf Schwachstellen
  • Penetrationstests

Häufig gestellte Fragen

Warum ein Hinweisgeber-System?

Verwandeln Sie einfach gesetzlichen Verpflichtungen in Ihren Wettbewerbsvorteil und kontrollieren sie Risiko intern selbst!

Ein Hinweisgebersystem ist eine zentrale Anlaufstelle für Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und andere Interessengruppen, um Fehlverhalten zu melden. Es hilft Unternehmen, schnell auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden zu vermeiden und interne Prozesse zu verbessern. Das Thema Hinweisgebersysteme ist aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen besonders relevant.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) hat zum Ziel, Personen zu schützen, die Verstöße melden.

Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Whistleblower-Systeme zu überprüfen und zu verbessern. In Österreich wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HschG) umgesetzt (veröffentlicht am 24.2.2023 im BGBl I Nr. 6/2023).

Wer ist betroffen?

Unternehmen (juristische Personen) ab 50 Arbeitnehmern müssen sich an die Vorschriften des HinweisgeberInnenschutzgesetz halten (Nicht Einzelunternehmer). Für gewerbliche Vermögensberater muss man gegenbenfalls eine gesonderte Berurteilung vornehmen.

Was sind die Hauptpflichten? (Schutz der Indentität des Hinweisgebers)

Die wichtigste Verpflichtung nach dem HschG ist der Schutz der Identität von Hinweisgebern (Vertraulichkeit).

Wie sind die Verpflichtungen zu erfüllen? Internes Meldesystem - Hinweisgebesystem

Betroffene Unternehmen müssen ein internes Meldesystem einrichten, um die Identität von Hinweisgebern zu schützen. Offline- und Online-Lösungen, ein Briefkasten usw. Auch Dritte, wie z.B. Rechtsanwälte, können mit dem Betrieb eines Meldesystems beauftragt werden. Dies hat den Vorteil, dass Schulungen und die Einführung von z.B. Software entfallen.

Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen das HschG? Bis zu 40.000 EUR Bußgeld

Wird die Indentität des Hinweisgebers offenbart - Schutz der Vertraulichkeit verletzt -, wird dies mit bis EUR 40.000— Verwaltungsstrafe bestraft. Offenbart gilt der Hinweis, wenn dieser - etwa aufgrund des Fehlens eines internen Hinweissystems oder andere rorganisatorischer Maßnahmen (Verletzung der Vertraulichkeit) - seinen Hinweis etwa unkontrolliert abgibt. Ein Risiko für Unternehmen, welches es in den Griff zu bekommen gilt. Da hilft auch nicht, dass das Fehlen eines Hinweisgebersystems nicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bestraft werden kann. Die Strafbestimmungen zwingen also indirekt zur Einführung eines Hinweisgebersystems.

Was ist das Best Practice? Gemanagtes Hinweisgebersystem als bester Schutz!

Der einfachste und sicherste Weg is ein gemangtes internes Hinweissystem. In der Regel ist der geringste Aufwand damit verbunden; und das bei geringsten Risiko.

Sollten sie kein internes Hinweisgebersystem einrichten, geben Sie Kontrolle über den Vorfall aus der Hand, da in einem solchen Fall der Hinweisgeber sich an externe Stellen und Behörden wenden könnte.

Bis wann muss ich ein internes Berichterstattungssystem einrichten?

Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, bis zum 25.08.2023.

Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten, bis zum 17.12.2023.

Was muss ich tun, um das UNOY Hinweisgebersystem powered by Skribe Rechtsanwälte GmbH zu nutzen?

Das Einrichten eines internen Hinweisgebersystems ist einfach und unkompliziert. In nur drei Schritten können Sie Ihr eigenes internes Hinweisgebersystem einrichten:

  1. Wählen Sie Ihren Plan und die monatlichen Kosten für Ihr internes Hinweisgebersystem aus.
  2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und unterstützen Sie bei der Veröffentlichung Ihres internen Hinweisgebersystems. Sie nennen uns einen Ansprechpartner, die wir bei Bedarf kontaktieren können.
  3. Österreichische Anwälte überwachen Ihr Hinweisgebersystem und geben Empfehlungen für die weitere Bearbeitung eingegangener Hinweise ab.

Praktischerweise erhalten Sie einen Meldelink, den Sie auf Ihrer Website oder in Ihrem Intranet veröffentlichen können. Sie können den Link per E-Mail an Ihre Mitarbeiter senden oder einen QR-Code am Schwarzen Brett veröffentlichen. Gleichzeitig erhalten Sie auch Zugang zu unserer Plattform.

Wer kann interner Ansprechpartner sein?

Wir empfehlen den Unternehmensinhaber oder ein Mitglied der Unternehmensleitung.

Jeder entsprechend geschulte Mitarbeiter (Rechtsabteilung, Personalabteilung usw.) kann jedoch auch als interner Ansprechpartner fungieren.

Was kostet das UNOY Hinweisgebersystem, und was bekomme ich dafür?

  • Es sind monatliche Kosten und Kosten für die Erstqualifikation und Handlungsempfehlung zu unterscheiden.
  • Mit EUR 0,— monatliche Kosten haben wir das kompetitiveste Angebot im Vergleich zu anderen Anbietern.
  • Für jeden Hinweis werden EUR 150,— pro Erstqualifikation berechnet. Für die laufende Überwachung fallen keine monatlichen Kosten an.
  • In den anderen Tarifen ist in den monatlichen Überwachungspauschalen - ab 49 Euro netto - auch die angegebene Anzahl der Erstqualifikationen enthalten.
  • Jede weitere Grundqualifikation wird mit 150 EUR berechnet. Nicht genutzte monatliche Bearbeitungszeiten werden nicht übertragen und verfallen.
  • Einen bessere ROI kann man nicht erreichen, insbesondere wenn die Ersparnis beim internen Aufwand berücksichtigt.
  • Die allfälligen Kosten für die Folgemaßmahmen sind danach zu vereinbaren. Die Tätigkeit der Anwälte je Hinweis endet mit der Erstqaulifikatione und Empfehlung der Folgemaßnahmen.
  • Die Tätigkeit der Überwachung endet mit Ende des Vertragsverhältnisses.
  • Die Verrechnung der Kosten erfolgt jährlich.

Wie lange ist man gebunden!

Eur 0,— Pläne können unter Einhaltung einer monatliche Kündigungsfrist zum Monatsletzten von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Jährliche Pläne können unter Einhaltung einer 3 Monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

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Wir nutzen UNOY, um unseren Kunden 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr einen schnelleren und präziseren Service zu bieten!

Dr. Stephan VerdinoRechtsingenieur
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UNOY hilft uns bei der Erfassung und Validierung von Flugdaten, um Entschädigungen geltend zu machen. Wir sparen Zeit und Geld.

Michael FlandorferGeschäftsführer - FairPlane Passenger Service GmbH
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Unsere Personal- und Marketingabteilung nutzt UNOY innerhalb des Unternehmens, um wiederkehrende Aufgaben automatisch und schnell zu bearbeiten. So können sie sich wichtigeren Aufgaben widmen.

Syrous AbtinePartner & Co-Founder - Parkside Interactive
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Mit UNOY kann ich viele unangenehme Arbeiten einfach leichter erledigen, so dass ich mehr Zeit für wichtigere Dinge habe. Das ist ein unschätzbarer Vorteil, vor allem in einem kleinen Unternehmen!

Stephan ZimmermannGeschäftsführer - Zentronic GmbH