9. Sonstiges
9.1 Änderung; kein Verzicht.
Wir können die Vereinbarung ganz oder teilweise ändern, indem wir eine überarbeitete Version auf http://legal.UNOY.com veröffentlichen. Die überarbeitete Version wird am nächsten Werktag nach ihrer Veröffentlichung wirksam und verbindlich. Wir werden Sie per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung über diese Änderung informieren. Wenn Sie eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten möchten, wenn wir die Vereinbarung aktualisieren, füllen Sie das Formular aus, das Sie unter https://legal.UNOY.com/subscribe-tos-updates finden.
Wenn Sie mit einer Änderung der Vereinbarung nicht einverstanden sind, müssen Sie uns dies innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand der Mitteilung über die Änderung schriftlich mitteilen. Wenn Sie uns dies mitteilen, gelten für Ihr Abonnement bis zu Ihrem nächsten Verlängerungsdatum weiterhin die Bedingungen der Vereinbarung vor der Änderung. Danach gelten die aktuellen Bedingungen, die auf http://legal.UNOY.com veröffentlicht sind. Wenn wir Ihnen das Abonnement jedoch nicht mehr unter den Bedingungen vor der Änderung anbieten können (z. B. wenn die Änderungen gesetzlich vorgeschrieben sind oder aus allgemeinen Produktänderungen resultieren), werden der Vertrag und/oder die betroffenen Abonnementdienste nach unserer Mitteilung an Sie beendet, und wir erstatten Ihnen unverzüglich alle im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für die Nutzung des Abonnementdienstes nach der Beendigung.
Keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels oder das Versäumnis, Einspruch zu erheben, bedeutet einen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel. Ein einmaliger Verzicht ist kein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel bei einer zukünftigen Gelegenheit.
9.2 Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Leistung, wenn diese durch folgende Umstände verursacht wird: Krieg, Feindseligkeit oder Sabotage, höhere Gewalt, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden, behördliche Beschränkungen oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verpflichteten Partei liegen. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.
9.3 Zulässige Handlungen. Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung der Eigentumsrechte einer Partei darf keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, von einer der Parteien mehr als ein (1) Jahr nach Auftreten des Klagegrundes erhoben werden.
9.4 Sie und wir vereinbaren, dass zwischen uns kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und keine Agenturbeziehung besteht.
9.5 Sollte ein Teil dieses Vertrags oder eines Bestellformulars nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung als durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, und der Rest dieses Vertrags bleibt in Kraft.
9.6 Benachrichtigungen. An UNOY: Mitteilungen werden an die Kontaktadresse gesendet, die in den gerichtsspezifischen Bedingungen angegeben ist, und gelten ab dem Datum des tatsächlichen Empfangs als zugestellt.
An Sie: Ihre Adresse, wie in unseren UNOY-Abonnement-Kontoinformationen für Sie angegeben. Wir können elektronische Mitteilungen durch allgemeine Mitteilungen über den Abonnementdienst und speziell für Sie bestimmte elektronische Mitteilungen per E-Mail an die in unseren Kontoinformationen für Sie hinterlegte(n) E-Mail-Adresse(n) oder über das Benachrichtigungszentrum des Abonnementdienstes übermitteln. Wir können Sie telefonisch unter den in unseren Kontoinformationen für Sie gespeicherten Telefonnummern benachrichtigen. Sie müssen alle Ihre Kontoinformationen auf dem neuesten Stand halten.
9.8 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (einschließlich jeder Bestellung) stellt zusammen mit unserer Datenschutzrichtlinie (https://legal.UNOY.com/privacy-policy) die gesamte Vereinbarung zwischen uns für den Abonnementdienst und die Beratungsdienste dar und ersetzt alle anderen Vorschläge und Vereinbarungen, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen uns. Wir widersprechen und lehnen alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen ab, die von Ihnen vorgeschlagen werden, einschließlich derjenigen, die in Ihrer Bestellung, Annahme oder Website enthalten sind. Unsere Verpflichtungen sind nicht abhängig von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale des Abonnementdienstes oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen unsererseits über zukünftige Funktionen oder Merkmale des Abonnementdienstes. Wir können Versionen dieses Vertrags in anderen Sprachen als Englisch zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist die englische Version dieses Vertrags für unsere Beziehung maßgeblich, und die übersetzte Version dient nur der Vereinfachung und wird nicht als Änderung der englischen Version dieses Vertrags ausgelegt.
9.9 Sie werden diese Vereinbarung nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass Sie diese Vereinbarung an einen Nachfolger aufgrund einer Fusion, Umstrukturierung, eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Ihrer Vermögenswerte, eines Kontrollwechsels oder kraft Gesetzes abtreten können, vorausgesetzt, dieser Nachfolger ist kein Konkurrent von uns. Wir können diese Vereinbarung an ein UNOY-Tochterunternehmen oder im Falle einer Fusion, Umstrukturierung, eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte, einer Änderung der Kontrolle oder kraft Gesetzes abtreten.
9.10 Keine Drittbegünstigten. Nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zielt darauf ab, einer dritten natürlichen oder juristischen Person ein Recht, einen Vorteil oder einen Rechtsbehelf jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren, oder wird dies tun.
9.11. Es gilt österreichisches Recht, soweit dem nicht zwingende Bestimmungen (Verbraucherrecht) entgegenstehen.
9.12. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich der Frage seines wirksamen Zustandekommens, seiner Erfüllung und Beendigung sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Wien vereinbart, soweit nicht zwingende Bestimmungen (Verbraucherrecht) entgegenstehen.
9.13 Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass sie die volle Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass sie für die betreffende Partei verbindlich und in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar ist. Sie sichern ferner zu, dass Sie die Befugnis haben, die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch Ihre verbundenen Unternehmen zu veranlassen.
9.14 Vorrangig. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags und eines Auftrags haben die Bestimmungen des Auftrags Vorrang, jedoch nur in Bezug auf diesen Auftrag